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Energie-Agenturen Deutschland e.V.
Umsetzung klimaschutzpolitischer Ziele
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, den deutschlandweiten Kohlendioxid-Ausstoß in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Mit welchen Mitteln dieses Ziel erreicht werden soll, hat das Bundeskabinett im Dezember 2007 im Integtrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) festgelegt.
Viele der darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind schon durch Gesetz, Verordnung oder Erlass konkretisiert, unter anderem:
- Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), die den Einsatz der effizienten KWK-Technologie in Mehrfamilienhäusern erleichtern soll. Bis 2020 soll der Anteil des mit KWK erzeugten Stroms auf 25 Prozent verdoppelt werden.
- Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das die Abnahmepflicht von Netzbetreibern für Strom aus Erneuerbaren Energien bekräftigt und die Einspeisevergütungen neu regelt
- das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärme-G), durch das der Anteil von Erneuerbaren Energiequellen bei der Wärmeerzeugung bis 2020 von 6,6 Prozent (2007) auf 14 Prozent ansteigen soll
- Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), durch die die Energieeffizienz von Gebäuden erheblich gesteigert werden soll
- ein Erlass, durch den ab 2010 so genannte intelligente Stromzähler am Markt angeboten werden müssen. Damit können Haushalte teure Lastspitzen beim Strom erkennen und haben so die Möglichkeit, diese zu vermeiden.
Fast alle Bundesländer und viele Kommunen haben die bundesweiten Vorgaben zum Anlass genommen, ehrgeizige Energiekonzepte aufzustellen. Die entsprechenden Landes- und Kommunalbehörden arbeiten bei der Umsetzung eng mit den Energie- und Klimaschutzagenturen zusammen.
Die Agenturen sind somit Schrittmacher und wichtiger Ratgeber bei der Erreichung der in diesem Rahmen festgelegten Ziele.

