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Energie-Agenturen Deutschland e.V.

30. März 2010

Stellungnahme des eaD zum neuesten Entwurf der Bundesregierung für ein Energieeffizienzgesetz

Bundesverband mahnt ambitioniertere Umsetzung der EU-Richtlinie an

Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem am 24. März 2010 vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen" den Anforderungen der Richtlinie vom 5. April 2006 nachkommen will. Gleichwohl drängt sich der Eindruck auf, dass sie die in der Richtlinie vorgegebenen Mindeststandards bestenfalls halbherzig in deutsches Recht einzupflegen gedenkt. Die Einsparmöglichkeiten und Potenziale, die sich für Privatpersonen, Gewerbe und Industrie sowie die Volkswirtschaft insgesamt durch eine ambitionierte Umsetzung der Einsparziele ergeben könnten, werden aus Sicht des eaD zu stark vernachlässigt.

Die auf Basis des Koalitionsvertrages angestrebte "marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung" der Richtlinie folgt dabei erkennbar dem Ziel, ihre Vorgaben für Energielieferanten weiter zu "entproblematisieren": Die Sorgepflicht von Energielieferanten für ein angemessenes Angebot an Information und Beratung wird stark begrenzt und umfasst nunmehr lediglich eine Beratungspflicht zu Anbietern von Energieeffizienzdienstleistungen. Damit liegt die Pflicht zur Wahrnehmung dieses Angebots und zur Einsparung von Endenergie – und folglich zur Einhaltung des jährlichen Energieeinsparrichtwertes – einmal mehr beim Verbraucher.

Ob so tatsächlich ein Markt für Energieeffizienzdienstleistungen geschaffen werden kann, der über bereits bestehende Angebote hinausgeht, bleibt aus Sicht des eaD abzuwarten. Bereits heute existieren zahlreiche Energieeffizienzprogramme auf Bundes- und Länderebene, die vor allem im Gebäudebereich, aber auch in Gewerbe und Industrie gut angenommen werden. Was indes die Förderung des Austauschs von "Weißer Ware" oder Heizungspumpen betrifft, so geht dieser Prozess nur schleppend voran. Durch die reine Nennung von Händlern und Installateuren auf der jährlichen Energierechnung dürfte hier kaum Abhilfe geschaffen werden. Das Scheitern der Einhaltung der Energieeinsparrichtwerte ist damit nach Auffassung des eaD bereits vorhersehbar.

Insgesamt bezweifelt der eaD, dass der im Gesetzentwurf vorgesehene Weg, den Endkunden prioritär über die Energieunternehmen mit Informationen zu Energieeffizienz und diesbezüglichen Angeboten zu informieren, zielführend ist. Der eaD weist darauf hin, dass in vielen Ländern und Kommunen in Deutschland seit über zwei Jahrzehnten Energie- und Klimaschutzagenturen qualitativ hochwertig und verbrauchernah Information und Beratung zu energiesparenden Maßnahmen bereitstellen.

So bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass der Gesetzentwurf offenbar aus Furcht vor zu hohen Belastungen hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die eine zukunftsfähige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bieten könnte. Wie auch immer man zu der Richtlinie stehen mag: Selbst eine schlechte Vorlage hätte genutzt werden können, um den von allen Akteuren als höchst wichtig beschworenen, aus Sicht des eaD jedoch nicht hinreichend instrumentierten Energieeffizienzbereich auch in der Praxis zu einem energiepolitischen Kraftzentrum werden zu lassen. Diese Chance wird mit dem Gesetzentwurf vertan.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme des eaD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung:

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